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Die Cloud ist kein Selbstzweck

Warum Cloud-Strategie mehr ist als die Wahl des Anbieters


„Wir sind in der Cloud" klingt nach einer abgeschlossenen Entscheidung. Meistens beginnt an diesem Punkt aber erst die eigentliche Frage: in wessen Cloud, unter welchen Bedingungen und mit welcher Kontrolle.


Viele Unternehmen haben den ersten Schritt längst vollzogen. Laut dem Cloud Report 2026 des Digitalverbands Bitkom nutzen 86 Prozent der deutschen Unternehmen Cloud-Dienste, weitere 14 Prozent planen den Einstieg [1]. Die Private Cloud führt mit 64 Prozent vor der Public Cloud mit 53 Prozent. 34 Prozent setzen auf ein Hybrid-Cloud-Modell, und 38 Prozent beziehen Dienste von mehreren Anbietern gleichzeitig [1].


Diese Zahlen zeigen: Cloud-Nutzung ist längst Alltag. Die strategische Frage dahinter bleibt für viele Unternehmen trotzdem offen.


In Österreich stellt sich diese Frage mit ähnlicher Dringlichkeit, wenn auch mit anderen Ausgangswerten. Laut Statistik Austria nutzen 35,6 Prozent der österreichischen Unternehmen fortgeschrittene Cloud-Dienste, etwas weniger als der EU-Durchschnitt von 38,9 Prozent [2]. Gleichzeitig empfindet die Wirtschaft die eigene Abhängigkeit als hoch: Die A1 Business Studie 2026 zeigt, dass sich 77 Prozent der österreichischen Unternehmen stark oder eher abhängig von digitalen Technologien und Leistungen sehen, und 43 Prozent erwarten eine weitere Zunahme in den kommenden zwölf Monaten [3].


Wenn Migration vor Strategie kommt


Cloud-Projekte starten oft aus einem konkreten Anlass: Ein altes System erreicht das Ende seiner Lebensdauer, ein Vertrag läuft aus, oder eine Fachabteilung drängt auf neue Werkzeuge. Die Migration beginnt, bevor die grundsätzliche Richtung feststeht.


Diese Reihenfolge kostet später Handlungsspielraum. Migration vor Klärung der Kontrollfrage bedeutet: Die wichtigsten Weichen stehen bereits fest, bevor die strategische Prüfung überhaupt beginnt. Architekturentscheidungen, Datenformate und vertragliche Bindungen verfestigen sich in den ersten Monaten eines Cloud-Projekts, oft unbemerkt.


Am Anfang jeder Cloud-Entscheidung stehen deshalb einige Fragen. Sie verdienen mehr Zeit als die Auswahl des Anbieters selbst:


  • Wo müssen Ihre Daten aus regulatorischen oder vertraglichen Gründen liegen?

  • Welche Systeme sind für Ihr Geschäft kritisch, und wie hoch ist die Toleranz für Ausfälle?

  • Wie hoch wäre der Aufwand, den Anbieter später zu wechseln?

  • Wer trägt in Ihrem Unternehmen die Verantwortung für diese Entscheidung?


Diese Fragen früh zu klären, kostet Zeit. Sie zu überspringen, kostet später deutlich mehr Aufwand und Verhandlungsmacht.


Was Lock-in bedeutet


Vendor Lock-in beschreibt einen Zustand, in dem ein Anbieterwechsel wirtschaftlich oder technisch unverhältnismäßig aufwendig wird. Er entsteht selten durch eine einzelne Entscheidung. Er wächst über viele kleine Kompromisse: proprietäre Schnittstellen, individuelle Konfigurationen und Datenformate, die einen Export erschweren.


59 Prozent der Unternehmen, die Bitkom für den Cloud Report 2026 befragt hat, nennen genau diese Lock-in-Effekte, etwa schwierige Datenexporte oder Migrationen, als größtes Hindernis für einen Anbieterwechsel [1]. In Österreich zeigt sich ein vergleichbares Bild: Laut der A1 Business Studie 2026 nennen 53 Prozent der Unternehmen Vendor Lock-in als eines der größten Hindernisse auf dem Weg zu mehr digitaler Souveränität [3]. Lock-in ist damit in beiden Ländern eines der meistgenannten Wechselhindernisse, noch vor Kosten oder fehlendem Funktionsumfang.


Typische Warnsignale erkennen Sie früh: Datenexporte, die nur über proprietäre Schnittstellen möglich sind, automatische Vertragsverlängerungen und Ausstiegsgebühren, deren Höhe erst beim Wechsel sichtbar wird. Wenn Sie diese Punkte vor Vertragsabschluss prüfen, verhandeln Sie aus einer stärkeren Position.


Die Rechtslage in Europa hat sich hier zudem spürbar verändert.


Digitale Souveränität in der Cloud: was heute möglich ist


Seit dem 12. September 2025 gilt in der EU der Data Act, die Verordnung (EU) 2023/2854. Kapitel VI verpflichtet Anbieter von Cloud- und Datenverarbeitungsdiensten, kommerzielle, technische und vertragliche Wechselhürden aktiv abzubauen [4].


Konkret bedeutet das: Anbieter dürfen eine Kündigungsfrist von maximal zwei Monaten verlangen. Nach der Mitteilung des Kunden folgt eine Übergangsfrist von mindestens 30 Tagen, in der der bisherige Anbieter den Wechsel technisch unterstützen muss [5]. Der Data Act reduziert Wechselgebühren bis zum 12. Januar 2027 schrittweise und untersagt sie danach vollständig [4].


Für Unternehmen verschiebt sich damit die Verhandlungsposition. Datenexport und Kündigung sind keine Kulanzfragen der Anbieter mehr. Sie sind gesetzliche Rechte, unabhängig davon, ob ein Unternehmen in Deutschland, Österreich oder anderswo in der EU sitzt.


Parallel entwickelt sich die europäische Cloud-Landschaft selbst weiter, wenn auch langsamer als ursprünglich angekündigt. Die Initiative Gaia-X hat ihren Anspruch, eine eigene europäische Hyperscaler-Alternative zu bauen, inzwischen aufgegeben und sich auf Standards und Zertifizierung für Interoperabilität verlegt [6]. Wie viel praktisches Gewicht das heute hat, ordnen wir im nächsten Artikel dieser Ausgabe genauer ein.


Ob solche Initiativen den europäischen Marktanteil spürbar verschieben, bleibt ohnehin offen. Die US-Hyperscaler Amazon, Microsoft und Google kommen laut Synergy Research Group aktuell auf rund 70 Prozent des europäischen Cloud-Marktes, europäische Anbieter zusammen auf etwa 15 Prozent [7]. Dieser Anteil ist seit 2022 stabil geblieben, nachdem er von 29 Prozent im Jahr 2017 gefallen war [7].


Digitale Souveränität in der Cloud bedeutet deshalb nicht, auf europäische Alternativen zu warten. Sie bedeutet, die vorhandenen rechtlichen und vertraglichen Spielräume aktiv zu nutzen und Abhängigkeiten bewusst zu gestalten.


Welche dieser Fragen haben Sie für Ihre Cloud-Umgebung bereits beantwortet – und welche stehen noch offen?



Quellen

  1. Bitkom e. V. (2026): Cloud Report 2026 – Studienbericht und Presseinformation „Deutsche Cloud: 4 von 10 Unternehmen würden Abstriche in Kauf nehmen". https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Cloud-Report-2026 und https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Deutsche-Cloud-4-von-10-Unternehmen-wuerden-Abstriche-in-Kauf-nehmen

  2. Statistik Austria (2024): Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Unternehmen. https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2024/02/20240213IKTU2023.pdf

  3. A1 Telekom Austria / Integral (2026): A1 Business Studie 2026 – Digitale Souveränität in Österreich. https://internetworld.at/a1-studie-digitale-souveraenitaet-wird-zur-entscheidenden-zukunftsfrage-fuer-oesterreichs-unternehmen/ sowie https://brutkasten.com/artikel/digitale-souveraenitaet-in-oesterreichs-unternehmen-aktuell-dominiert-noch-die-planung

  4. Europäische Union: Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), Kapitel VI zum Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R2854

  5. Kümmerlein Rechtsanwälte (2026): Der Data Act verändert Rechte und Pflichten von Nutzern und Anbietern. https://www.kuemmerlein.de/aktuelles/einzelansicht/cloud-switching-neue-rechte-und-pflichten-durch-den-data-act/

  6. all-about-security.de (2026): Gaia-X zum EU-Cloud- und KI-Entwicklungsgesetz: Rahmen für digitale Souveränität. https://www.all-about-security.de/gaia-x-zum-eu-cloud-und-ki-entwicklungsgesetz-rahmen-fuer-digitale-souveraenitaet/

  7. Synergy Research Group (2025): European Cloud Providers' Local Market Share Now Holds Steady at 15%. https://www.srgresearch.com/articles/european-cloud-providers-local-market-share-now-holds-steady-at-15

 
 
 

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